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Sachkundennachweis TRGS 519 ‘Asbest’ – Weiterbildung für sichere Asbestsanierung

  • Autorenbild: Martin Otto
    Martin Otto
  • 23. Jan. 2020
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 24. Nov.


Verantwortung im Umgang mit Gefahrstoffen


Der fachgerechte Umgang mit asbesthaltigen Materialien gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Bereich der technischen Isolierung. Asbest wurde über Jahrzehnte in Bau- und Dämmstoffen eingesetzt und ist heute aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden Eigenschaften streng reguliert.


Um diese Arbeiten rechtssicher und sicherheitsbewusst ausführen zu können, ist eine spezielle Qualifikation erforderlich: die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3.

Im Januar 2020 hat unser Projektleiter Max Hüfner an dem viertägigen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 in Verbindung mit Anlage 3 der TRGS 519 „Asbest“ teilgenommen und die Prüfung erfolgreich abgelegt. Damit erfüllt Hüfner Isolierungen die gesetzlichen Anforderungen für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien, einschließlich Asbestzementprodukten.



Fachwissen für ASI-Arbeiten nach Sachkundennachweis TRGS 519


Die technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) regelt in Deutschland den Umgang mit Asbest – insbesondere bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten). Nur Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis TRGS 519 (Anlage 3) dürfen diese Tätigkeiten ausführen oder beaufsichtigen.


Während des Lehrgangs wurden alle relevanten Themen intensiv behandelt:


  • Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest

  • Verwendung und Erkennung asbesthaltiger Materialien

  • Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest

  • Personelle Anforderungen an ausführende Fachkräfte

  • Sicherheitstechnische Maßnahmen und Schutzvorkehrungen

  • Abfallentsorgung und Dokumentationspflichten

  • Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle und Freigabe


Diese Inhalte bilden die Grundlage, um Arbeiten an Asbestzementprodukten oder anderen asbesthaltigen Materialien sicher und gesetzeskonform durchzuführen.



Gültigkeit und Verantwortung


Der erworbene große Asbestschein nach TRGS 519 Anlage 3 ist sechs Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischung der Sachkunde erforderlich, um auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen zu bleiben.


Der Nachweis dokumentiert nicht nur Fachwissen, sondern auch Verantwortung: Wer Asbestsanierungen plant oder durchführt, trägt Sorge für die Gesundheit aller Beteiligten von den eigenen Mitarbeitenden bis zu den Nutzern eines Gebäudes.


Für uns bedeutet das: Wir arbeiten nach klaren, kontrollierten Abläufen. Jeder Schritt von der Gefährdungsbeurteilung über die Staubminimierung bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung wird nach den Vorgaben der TRGS 519 umgesetzt.



Arbeitsschutz und Qualität im Fokus


Bei allen Sanierungen mit asbesthaltigen Baustoffen steht der Arbeitsschutz im Vordergrund. Dazu gehören:


  • Abschottung und Unterdruckhaltung des Arbeitsbereichs

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Atemschutz und Schutzanzug

  • Luftmessungen und Freigaben nach Abschluss der Arbeiten

  • Sichere Verpackung und Entsorgung von Asbestabfällen gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung


Diese Maßnahmen gewährleisten, dass keine Asbestfasern in die Umgebung gelangen und Mitarbeitende, Auftraggeber und Umwelt geschützt bleiben.

Als zertifizierter Fachbetrieb für Asbestsanierung führen wir diese Arbeiten regelmäßig in Bayern und Hessen durch, insbesondere im Raum Frankfurt, Würzburg und der Rhön. Die regionalen Aufträge reichen von kleineren Rückbauten über Sanierungen in Bestandsgebäuden bis zu komplexen Instandhaltungsprojekten in industriellen Anlagen.



Sachkundenachweis TRGS 519 Asbest – Zertifikat Max Hüfner

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