Sachkundennachweis TRGS 519 ‘Asbest’ – Weiterbildung für sichere Asbestsanierung
- Martin Otto

- 23. Jan. 2020
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 26. Okt.
Verantwortung im Umgang mit Gefahrstoffen
Der fachgerechte Umgang mit asbesthaltigen Materialien gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Bereich der technischen Isolierung. Asbest wurde über Jahrzehnte in Bau- und Dämmstoffen eingesetzt und ist heute aufgrund seiner gesundheitsgefährdenden Eigenschaften streng reguliert.
Um diese Arbeiten rechtssicher und sicherheitsbewusst ausführen zu können, ist eine spezielle Qualifikation erforderlich: die Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3.
Im Januar 2020 hat unser Geschäftsführer Max Hüfner an dem viertägigen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 in Verbindung mit Anlage 3 der TRGS 519 „Asbest“ teilgenommen und die Prüfung erfolgreich abgelegt. Damit erfüllt Hüfner Isolierungen die gesetzlichen Anforderungen für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien, einschließlich Asbestzementprodukten.
Fachwissen für ASI-Arbeiten nach Sachkundennachweis TRGS 519
Die technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) regelt in Deutschland den Umgang mit Asbest – insbesondere bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (kurz: ASI-Arbeiten). Nur Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis TRGS 519 (Anlage 3) dürfen diese Tätigkeiten ausführen oder beaufsichtigen.
Während des Lehrgangs wurden alle relevanten Themen intensiv behandelt:
Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
Verwendung und Erkennung asbesthaltiger Materialien
Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
Personelle Anforderungen an ausführende Fachkräfte
Sicherheitstechnische Maßnahmen und Schutzvorkehrungen
Abfallentsorgung und Dokumentationspflichten
Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle und Freigabe
Diese Inhalte bilden die Grundlage, um Arbeiten an Asbestzementprodukten oder anderen asbesthaltigen Materialien sicher und gesetzeskonform durchzuführen.
Gültigkeit und Verantwortung
Der erworbene große Asbestschein nach TRGS 519 Anlage 3 ist sechs Jahre gültig – in diesem Fall bis Januar 2026. Danach ist eine Auffrischung der Sachkunde erforderlich, um auf dem neuesten Stand der Vorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen zu bleiben.
Der Nachweis dokumentiert nicht nur Fachwissen, sondern auch Verantwortung: Wer Asbestsanierungen plant oder durchführt, trägt Sorge für die Gesundheit aller Beteiligten – von den eigenen Mitarbeitenden bis zu den Nutzern eines Gebäudes.
Für uns bedeutet das: Wir arbeiten nach klaren, kontrollierten Abläufen. Jeder Schritt – von der Gefährdungsbeurteilung über die Staubminimierung bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung – wird nach den Vorgaben der TRGS 519 umgesetzt.
Arbeitsschutz und Qualität im Fokus
Bei allen Sanierungen mit asbesthaltigen Baustoffen steht der Arbeitsschutz im Vordergrund. Dazu gehören:
Abschottung und Unterdruckhaltung des Arbeitsbereichs
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Atemschutz und Schutzanzug
Luftmessungen und Freigaben nach Abschluss der Arbeiten
Sichere Verpackung und Entsorgung von Asbestabfällen gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung
Diese Maßnahmen gewährleisten, dass keine Asbestfasern in die Umgebung gelangen und Mitarbeitende, Auftraggeber und Umwelt geschützt bleiben.
Als zertifizierter Fachbetrieb für Asbestsanierung führen wir diese Arbeiten regelmäßig in Bayern und Hessen durch – insbesondere im Raum Frankfurt, Würzburg und der Rhön. Die regionalen Aufträge reichen von kleineren Rückbauten über Sanierungen in Bestandsgebäuden bis zu komplexen Instandhaltungsprojekten in industriellen Anlagen.
Kontinuierliche Weiterbildung als Teil der Unternehmenspraxis
Weiterbildung ist bei Hüfner Isolierungen kein einmaliges Ereignis, sondern fester Bestandteil der täglichen Praxis. Der Sachkundennachweis TRGS 519 (Anlage 3) ergänzt weitere interne und externe Schulungen, etwa zu Armaflex-Systemen, Energieeffizienz oder Tauwasservermeidung.
So stellen wir sicher, dass unsere Teams nicht nur technisch, sondern auch sicherheitstechnisch auf dem aktuellen Stand bleiben. Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert nicht nur Sorgfalt, sondern auch Routine und klare Abläufe – beides wächst mit Erfahrung und fortlaufender Schulung.
Fazit
Der Sachkundennachweis TRGS 519 ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Er ist Ausdruck einer Haltung: Verantwortung übernehmen, Risiken verstehen und sichere Lösungen schaffen.
Mit der Qualifikation nach TRGS 519 Anlage 3 erfüllt Hüfner Isolierungen alle Anforderungen für ASI-Arbeiten an asbesthaltigen Materialien und steht für fachgerechte, sichere und regelkonforme Ausführung – von der Planung bis zur finalen Freigabe.




